Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Baugesetzbuch wird eine Woche vorher im amtlichen Teil der Meppener Tagespost und im elektronischen Amtsblatt für die Stadt Meppen bekanntgemacht.
Die Unterlagen liegen, neben der Veröffentlichung im Internet, für die Dauer eines Monats im Stadtbauamt Meppen, Kirchstr.2 (Aushang im Flur des Erdgeschosses im Haupteingangsbereich des Bauamtes, 49716 Meppen) während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
- Entwurf des Bauleitplans (Bebauungs- oder Flächennutzungsplan)
- Begründung mit ggf. Umweltbericht sowie den örtlichen Bauvorschriften
- wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen
oder zur Niederschrift zu dem Entwurf des Bauleitplans abgegeben werden.
Wenn Sie persönlich eine Stellungnahme abgeben möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin unter terminvereinbarung@meppen.de
- Alle fristgemäß vorgebrachten und alle abwägungsrelevanten Stellungnahmen werden geprüft und dem Bauausschuss / Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.